Fenster gehören zu den größten Schwachstellen, wenn es um die Energiebilanz eines Hauses geht. Da bis zu 20 % der Raumwärme über alte Fenster verloren gehen kann, lohnt es sich, in moderne Fenster mit Zweifach- oder Dreifachverglasung zu investieren. Dies gilt auch für Dachflächenfenster. Wer sie austauschen lässt, kann Energie sparen und für mehr Licht und Luft im Dachgeschoss sorgen.
Wir werden häufig gefragt, ob es Fördermittel für die Erneuerung von Dachflächenfenstern gibt. Ja, die gibt es. Zwar können sich die Fördermöglichkeiten je nach Bundesland und Kommune unterscheiden, aber es gibt auf Bundesebene Förderprogramme, die in Betracht gezogen werden können*. Hier wird zwischen einer Komplettsanierung und Einzelmaßnahmen unterschieden.
1. KfW-Förderkredit für Komplettsanierung mit Dachfensteraustausch
Wer neu baut oder eine umfangreiche energetische Sanierung plant, kann von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einen Förderkredit mit Tilgungszuschuss beantragen. Je nach Umfang der Maßnahmen, werden ein zinsgünstiger Kredit von bis zu 150.000 Euro sowie ein Tilgungszuschuss von maximal 20 Prozent gewährt. Die Höhe der Summe richtet sich nach dem erreichten Effizienzhausniveau. Dachflächenfenster sind inbegriffen.
2. Zuschuss für Dachflächenfensteraustausch als Einzelmaßnahme
Wer lediglich die Dachflächenfenster austauschen möchte, kann dennoch von einer Förderung profitieren. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert einzelne Sanierungsmaßnahmen, wenn sich diese auf mindestens 2.000 EUR belaufen. Die förderfähigen Investitionskosten liegen bei maximal 60.000 EUR. Das BAFA gewährt einen Investitionszuschuss von 15% der Kosten sowie einen zusätzlichen Förderbonus in Höhe von 5% bei Umsetzung eines individuellen Sanierungsfahrplans. Um die Förderung zu erhalten, ist die Einbeziehung eines Energieberaters verpflichtend. Die dafür entstehenden Kosten werden mit 50% bezuschusst.
Im Zuschuss inbegriffen sind auch Kosten für Arbeiten im Zusammenhang mit der Sanierung, sprich Kosten für Rollläden und Sonnenschutz, Einbaukosten oder Malerarbeiten.
Wichtig ist selbstverständlich, dass die Dachfenster dem aktuellen energetischen Standard entsprechen und der U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) maximal 1,0 W/m²K beträgt.
Fördermittel werden außerdem nur gewährt, wenn diese VOR Beginn der Maßnahme beantragt und genehmigt werden.
3. Steuerliche Begünstigung
Wer energetische Sanierungsmaßnahmen durchführen lässt, kann auch von einer steuerlichen Förderung profitieren. Gefördert werden unter anderem die Erneuerung von Fenstern oder Außentüren, die Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes oder die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken. Über drei Jahre verteilt können 20 Prozent der Kosten der energetischen Maßnahme steuerlich abgesetzt werden. Die Höchstsumme der Förderung beträgt 40.000 Euro pro Wohnobjekt. Kosten für eine energetische Baubegleitung und Fachplanung dürfen zu 50 Prozent abgesetzt werden.
Voraussetzung für die Steuerermäßigung ist, dass das Wohngebäude mindestens zehn Jahre alt ist. Außerdem muss man Eigentümer des Hauses oder der Wohnung sein und selbst dort wohnen. Für die Maßnahmen ist ein Fachunternehmen zu beauftragen.
Jetzt ein Angebot einholen!
Wenn Ihnen eine Sanierung vorschwebt, beraten wir Sie gern unverbindlich zu den Möglichkeiten und unterbreiten Ihnen ein Angebot, mit dem Sie die entsprechende Förderung beantragen können.
(*Stand 11/2023. Ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit. Bitte beachten Sie, dass sich verfügbare Fördermittel und die Konditionen jederzeit ändern können. Für aktuelle Informationen schauen Sie bitte auf die genannten Websites.)