Wer an Altbauten große Sanierungsmaßnahmen durchführen lässt oder neu baut, braucht einen Energieausweis, denn seit 2009 gilt die Energieeinsparverordnung (EnEV). 2014 wurde die Energieausweispflicht noch einmal verschärft. Wir sagen Ihnen, worauf Sie achten müssen und welchen Nutzen der Energieausweis hat.
Was ist ein Energieausweis?
Ein Energieausweis ist ein offizielles Dokument, das Aufschluss über die Energieeffizienz und die zu erwartenden Energiekosten eines Gebäudes gibt. Der Ausweis wird nach verbindlichen Kriterien der Energieeinsparverordnung erstellt und soll u.a. potenzielle Mieter und Käufer aufklären.
Welche Arten von Energieausweisen gibt es?
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, den Energiebedarfsausweis und den Energieverbrauchsausweis. Beide Ausweisarten gelten 10 Jahre.
Energieverbrauchsweis
Diese Variante gilt für Gebäude mit fünf oder mehr Wohnungen, für Gebäude, die bereits die Wärmeschutzverordnung von August 1977 einhalten oder für die nach dem 1. November 1977 ein Bauantrag gestellt wurde. Grundlage sind die Heizkosten der vergangenen drei Jahre.
Energiebedarfsausweis
Für Gebäude, deren Bauantrag vor 1977 gestellt wurde sowie bei neu errichteten und veränderten Immobilien, ist diese Variante verpflichtend. Anhand der Gebäudegröße, des Baujahres, der Gebäudehülle, des Dämmschutzes, der Fenster sowie der Heizungsanlage wird der theoretische Energiebedarf berechnet. Diese Form des Energieausweises enthält auch Modernisierungsempfehlungen.
Welche Effizienzklassen gibt es?
Es gibt insgesamt neun Effizienzklassen. A+ (grün) steht für die höchste Energie-Effizienz. Gebäude dieser Klasse haben einen Jahresenergieverbrauch unter 30 kWh/m². H (rot) kennzeichnet Gebäude der niedrigsten Effizienzklasse, deren Energiebedarf über 250 kWh/m² liegt.
Wann ist der Energieausweis Pflicht?
Bei Neubau, Sanierung und energetischer Modernisierung ist der Energieausweis verpflichtend, ebenso bei Verkauf und Vermietung. Hier müssen die wichtigsten Daten, wie Baujahr, Energiebedarf und Hauptenergieträger (Öl, Gas etc.) bereits in Inseraten angegeben werden.
In öffentlichen Gebäuden mit Publikumsverkehr und einer Nutzfläche über 250m², muss der Energieausweis öffentlich sichtbar aushängen.
Gibt es Ausnahmen?
Nicht verpflichtend ist der Energieausweis für Baudenkmäler, Häuser mit weniger als 50m² Nutzfläche und eigengenutzte Immobilien, an denen keine größeren baulichen Veränderungen vorgenommen worden.
Was passiert bei Nichteinhaltung der Ausweispflicht?
Verstöße gegen die Energieausweispflicht werden mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 15.000 Euro geahndet.
Wer stellt Energieausweise aus?
Energieausweise werden von qualifizierten Schornsteinfegern, Architekten, Bauingenieuren, Heizungsbauern und Energieberatern ausgestellt. Vertrauenswürdige Energieberater finden Sie unter anderen über die KfW Förderbank oder die Verbraucherzentrale.
Bei Online-Anbietern ist auf deren Seriosität zu achten. Zur Sicherheit, sollten Sie sich vom Aussteller schriftlich bestätigen lassen, dass dieser zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigt ist. Außerdem sollten Sie – für den Fall eventueller Ansprüche – darauf achten, dass der Dienstleister über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügt.
Was kosten Energieausweise?
Verbrauchsausweise, die auf Basis der Energiekostenabrechnung erstellt werden, sind unter 100 Euro zu haben. Energiebedarfsausweise, deren Berechnung und Erstellung weitaus komplexer ist und durch einen Experten erfolgt, können mehrere hundert Euro kosten.
Wie verlässlich sind Energieausweise?
Energieausweise geben guten Aufschluss über den Zustand einer Immobilie, können jedoch keine hundertprozentige Garantie für die Richtigkeit aller Werte bieten. Das hat verschiedene Ursachen.
Der Energieträger hat zum Beispiel keinen Einfluss auf die Berechnung der Energieeffizienzklasse. Trotz gleicher Effizienzklasse können die Energiekosten also von Haus zu Haus schwanken.
Außerdem wird ein Energieausweis stets für das gesamte Gebäude ausgestellt, nicht für einzelne Wohnungen. Individuelles Heizverhalten, die Anzahl der Bewohner oder die Lage der Wohnung im Gebäude werden nicht berücksichtigt.
Bei Bedarfsausweisen, die Anhand der Gebäudedaten erstellt werden, kann es zu Abweichungen kommen, da die Berechnung häufig auf veralteten Bauplänen oder Erfahrungswerten beruht.
Energetische Sanierung durch Dachdeckerei Marske
Als Dachdeckerei gehören auch das energetische Sanieren von Fassaden und Dachstühlen oder das Dämmen von Neubauten zu unseren Aufgaben. Dabei halten wir uns strikt an die Vorgaben der Energieeinsparverordnung. Energieausweise stellen wir nicht aus. Die Ausgabe erfolgt meist über den zuständigen Architekten oder einen Energieberater. Letzteren können wir Ihnen auf Wunsch auch sehr gern empfehlen.
Sie benötigen ein Angebot für eine Dämmung von Dach oder Fassade? Kein Problem. Rufen Sie uns einfach an, Telefon 05341/26 48 67, schreiben Sie uns eine E-Mail an info@dachdeckerei-marske.de oder nutzen Sie das Kontaktformular auf unserer Website.
Foto: Eisenhans/fotolia.com
Quellen:
https://www.hausundgrund.de/dl/1765/25_enev_2014_energieausweis.pdf
http://www.homesolute.com/exklusiv/dach/dach-wissen/verbrauchsausweis-oder-bedarfsausweis/
https://www.gebaeudeenergiepass.de/